Seit September 2008 gilt für Omnibusfahrer, sowie seit September 2009 für gewerbliche LKW-Fahrer, dass sie alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen müssen. Auch die Qualifikation zum Berufskraftfahrer muss durch eine entsprechende Schulung und eine Prüfung bei der zuständigen IHK nachgewiesen werden.
Auf dem Lehrplan stehen Themen wie Fahrökonomie, defensives Verhalten im Verkehr und die Steigerung der Verkehrssicherheit.
Schätzungen zufolge belaufen sich die zusätzlichen Kosten für die Unternehmer auf 900 bis 1500 Millionen Euro in einem Zeitraum von 5 Jahren. Wer allerdings Fahrer ohne vorgeschriebene Qualifikation beschäftigt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.
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